vom 08.05.2019 13:57:54 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2019

1. Der Haushalt des Marktes Burtenbach samt Wirtschaftsplan des GEW für das Jahr 2019 wurde gebilligt. Die Haushaltssatzung mit Anlagen wurde beschlossen.

2. In der Gemeinderatsitzung am 15.10.2018 wurde entschieden, das Bohnackergebäude samt Außenanlagen als erstes Projekt zur Umsetzung des Konzeptes „Räumliche Fachplanung Ortszentrum Burtenbach“ auf den Weg zu bringen. Dazu wurde Architekt Lux mit der Planung und Umsetzung zum Umbau des Bohnackergebäudes zu einem Dorfgemeinschaftshaus beauftragt. Zudem wurde entschieden, dass der Gewölbeteil des Gebäudes auf jeden Fall erhalten bleiben soll. Architekt Lux präsentierte dem Gremium zwei Varianten zur Neugestaltung des Bohnackerareals. Variante 1 besteht aus einem nahezu quadratischen, dreigeschossigen Baukörper mit Walmdach und Lichtkuppel. Variante 2 ist ein rechteckiger, zweigeschossiger Baukörper ebenfalls mit einem Walmdach und einer Lichtkuppel. Im Mittelpunkt beider Varianten steht der Gewölbeteil des jetzigen Gebäudes. Das Gremium entschied sich nach ausführlicher Beratung für den ersten Vorschlag des Architekten.

3. Der Marktgemeinderat Burtenbach stellt aufgrund der §§ 5 und 6 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.05.2019 im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mindeltal“ in der Fassung vom 06.05.2019 in seiner Sitzung am 06.05.2019 durch Beschluss fest. Die Verwaltung wurde beauftragt, beim Landratsamt Günzburg den Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen. Nach Vorliegen der Genehmigung ist die Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB durchzuführen.

4. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 BauBG die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mindeltal“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 06.05.2019, einschließlich der in der heutigen Sitzung noch beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

5. Der Musikverein Kemnat erhält zur Anschaffung eines Mischpults samt Mikrofonen und Zubehör einen Zuschuss in Höhe von 810,31 Euro.